Änderung der Bayerischen Infektionsschutzverordnung:

Ab dem 10.2.23 gilt:

„Demnach ist Besuchspersonen der Zutritt zu der betreffenden Einrichtung gestattet, wenn diese eine Testung in Form einer Selbsttestung ohne Aufsicht innerhalb von 24 Stunden vor dem Betreten der Einrichtung durchführen. Zum Nachweis des negativen Ergebnisses dieser Selbsttestung genügt eine Eigenerklärung gegenüber der jeweiligen Einrichtung.“ (Testverordnung nach §28b Abs. 1IfSG)

Und so wird diese Regelung im Marienstift umgesetzt:

Sie testen sich zu Hause.

Im Foyer steht ein Stehtisch, darauf befinden sich Vordrucke, auf denen Sie schriftlich bestätigen, dass Sie sich negativ getestet haben und symptomfrei sind.

Diese Vordrucke werfen Sie in die vorbereitete lila Schachtel.

Dann können Sie unsere Bewohnerinnen und Bewohner besuchen, ohne sich an der Verwaltung anzumelden.

 

Ab Montag, den 13. Februar 2023 haben wir wieder ein offenes Haus, die Türen sind von 07:00-20:00 Uhr für Sie geöffnet.

Wir freuen uns sehr mit Ihnen, dass Besuche dann wieder jederzeit möglich sind.

 

Bitte denken Sie weiterhin an das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Marienstift Dorfen

Ruprechtsberg 18
84405 Dorfen,
Tel.: 08081/93 22-0
info@marienstift-dorfen.de

Einrichtungsleitung: Marion Prey

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