Sie
haben die Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3 und wollen auf Dauer in unserer Einrichtung
betreut und gepflegt werden, so sind Sie bei uns herzlich willkommen. Für
an Demenz erkrankte mobile Pflegebedürftige können wir einen beschützenden,
offenen Bereich anbieten.
Ziel all unserer Bemühungen ist das Wohlbefinden unserer Bewohner. Hierzu zählt eine je nach Pflegestufe umfassende Pflege, Betreuung und Versorgung. Zur Erreichbarkeit der Pflegequalität legen wir die Maßstäbe des § 80 SGB XI zu Grunde.
Körperpflege
Sie umfasst die gesamte Körperpflege mit allen prophylaktischen (vorbeugenden)
Maßnahmen.
Ernährung
Mundgerechte Zubereitung und Getränke, Zwischenmahlzeiten, Hilfe oder
Übernahme bei der Nahrungsaufnahme
Soziale Betreuung
Ziel des sozialen Dienstes ist eine Grundlage für alle Bewohner/innen
zu schaffen, die Körper, Geist und Seele anspricht, damit sie ein größtmögliches
Maß an Wohlbefinden genießen können.
Mobilität
Umfasst Hilfestellung beim Gehen, Stehen und Treppensteigen, Hilfe beim
Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, Hilfe beim An- und Auskleiden,
Aktivierung und Rehabilitation, Bewegung und Vorbeugung.
Sie orientiert sich an den Anordnungen des behandelnden Arztes. Zum Leistungsangebot
gehören, lnjektionen, Verbände, Medikamentenverabreichung, Überwachung
von Kathetern, Sonden usw.
Selbstverständlich können auch therapeutische Behandlungen nach
ärztlicher Verordnung durch niedergelassene Therapeuten durchgeführt
werden.
Unsere Mitarbeiter leisten eine individuelle Pflege und handeln nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen qualifiziert, engagiert und eigenverantwortlich unter Beachtung haftungsrechtlicher Grundlagen. Zur Erreichbarkeit der Pflegequalität legen wir die Maßstäbe des § 80 SGB XI zu Grunde. Die Nachweisführung der Pflege erfolgt stets zeitnah, prägnant, individuell und fachlich fundiert. Der Pflegeprozess steht immer unter Aufsicht einer Pflegefachkraft.
Um eine Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Pflege zu erkennen, arbeiten wir mit einer Pflegedokumentation und Pflegeplanung, die stetig verbessert und aktualisiert wird. Ob die Voraussetzung der Pflegebedürftigkeit und welche Pflegestufe vorliegt, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkassen anhand der Pflegebegutachtungsrichtlinien.
Der erforderliche Zeitaufwand für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung ist in einzelnen Stufen geregelt:
Pflegestufe 0
Ein Pflegeaufwand ist erforderlich, aber die Versorgungs- und Pflegeleistungen
entsprechen noch nicht dem Zeitaufwand der Begutachtungsrichtlinien.
Keine Leistung der Pflegekasse !
Pflegestufe 1
Erheblich Pflegebedürftig
Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder
der Mobilität für wenigsten zwei Verrichtungen aus einem oder
mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen
und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen.
Pflegestufe 2
Schwerpflegebedürftig
Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder
der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten
der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe
bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Pflegestufe 3
Schwerstpflegebedürftig
Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder
der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe
bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen.
Leistung der Pflegekasse auch für Kurzzeitpflege und Tagespflege für den Pflegeaufwand von Pflegestufe 1 bis 3
Freyja Brönnle
Pflegedienstleitung
Tel. 08081 9322-55
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