Marienstift Dorfen - Wohlfühlen im Alter

Stationäre Pflege im Marienstift

Ein Zuhause für Pflegebedürftige

Stationäre PflegeSie haben die Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3 und wollen auf Dauer in unserer Einrichtung betreut und gepflegt werden, so sind Sie bei uns herzlich willkommen. Für an Demenz erkrankte mobile Pflegebedürftige können wir einen beschützenden, offenen Bereich anbieten.

Ziel all unserer Bemühungen ist das Wohlbefinden unserer Bewohner. Hierzu zählt eine je nach Pflegestufe umfassende Pflege, Betreuung und Versorgung. Zur Erreichbarkeit der Pflegequalität legen wir die Maßstäbe des § 80 SGB XI zu Grunde.

1. Grundpflege:

Körperpflege
Sie umfasst die gesamte Körperpflege mit allen prophylaktischen (vorbeugenden) Maßnahmen.

Ernährung
Mundgerechte Zubereitung und Getränke, Zwischenmahlzeiten, Hilfe oder Übernahme bei der Nahrungsaufnahme

Soziale Betreuung
Ziel des sozialen Dienstes ist eine Grundlage für alle Bewohner/innen zu schaffen, die Körper, Geist und Seele anspricht, damit sie ein größtmögliches Maß an Wohlbefinden genießen können.

Mobilität
Umfasst Hilfestellung beim Gehen, Stehen und Treppensteigen, Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, Hilfe beim An- und Auskleiden, Aktivierung und Rehabilitation, Bewegung und Vorbeugung.


2. Behandlungspflege

Sie orientiert sich an den Anordnungen des behandelnden Arztes. Zum Leistungsangebot gehören, lnjektionen, Verbände, Medikamentenverabreichung, Überwachung von Kathetern, Sonden usw.
Selbstverständlich können auch therapeutische Behandlungen nach ärztlicher Verordnung durch niedergelassene Therapeuten durchgeführt werden.

Allgemeine Informationen zur Pflege

Unsere Mitarbeiter leisten eine individuelle Pflege und handeln nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen qualifiziert, engagiert und eigenverantwortlich unter Beachtung haftungsrechtlicher Grundlagen. Zur Erreichbarkeit der Pflegequalität legen wir die Maßstäbe des § 80 SGB XI zu Grunde. Die Nachweisführung der Pflege erfolgt stets zeitnah, prägnant, individuell und fachlich fundiert. Der Pflegeprozess steht immer unter Aufsicht einer Pflegefachkraft.

Um eine Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Pflege zu erkennen, arbeiten wir mit einer Pflegedokumentation und Pflegeplanung, die stetig verbessert und aktualisiert wird. Ob die Voraussetzung der Pflegebedürftigkeit und welche Pflegestufe vorliegt, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkassen anhand der Pflegebegutachtungsrichtlinien.

Der erforderliche Zeitaufwand für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung ist in einzelnen Stufen geregelt:

Pflegestufe 0
Ein Pflegeaufwand ist erforderlich, aber die Versorgungs- und Pflegeleistungen entsprechen noch nicht dem Zeitaufwand der Begutachtungsrichtlinien.
Keine Leistung der Pflegekasse !

Pflegestufe 1
Erheblich Pflegebedürftig
Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigsten zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Pflegestufe 2
Schwerpflegebedürftig
Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Pflegestufe 3
Schwerstpflegebedürftig
Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Leistung der Pflegekasse auch für Kurzzeitpflege und Tagespflege für den Pflegeaufwand von Pflegestufe 1 bis 3

Ihre Ansprechpartnerin

Freyja Brönnle
Pflegedienstleitung

Tel. 08081 9322-55


Formulare & Preise

Ärztlicher Fragebogen

Biografieformular zur Aufnahme

Anmeldung Kurzzeitpflege

Einverständiserklärung zur Datenweitergabe

Preistabelle Pflege