Wenn
Ihre Angehörigen Sie vorübergehend nicht pflegen oder betreuen
können, oder Sie brauchen nach einem Krankenhausaufenthalt noch etwas
Unterstützung, können Sie bei uns als Kurzzeitpflegegast, mit
oder ohne Pflegestufe, für einen bestimmten Zeitraum wohnen.
Wenn Sie von Ihrer Pflegekasse eine Pflegestufe genehmigt bekommen haben,
können die Pflegeaufwendungen, nach vorheriger Beantragung, mit der
Pflegekasse abgerechnet werden.
Freyja Brönnle
Pflegedienstleitung
Tel. 08081 9322-55
Biografieformular zur Aufnahme
Einverständiserklärung zur Datenweitergabe