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Pflege-Informationen

Ziel all unserer Bemühungen ist das Wohlbefinden unserer Bewohner, der Tagespflegegäste sowie der Betreuten unseres ambulanten Dienstes. Hierzu zählt eine umfassende Pflege, Betreuung und Versorgung für kranke und pflegebedürftige alte Menschen. Dabei sollte der Pflegebedürftige im Rahmen seiner Möglichkeit so aktiv wie möglich bleiben.

Allgemeine Informationen zur Pflege

Unsere Mitarbeiter leisten eine individuelle Pflege und sind bemüht nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen qualifiziert, engagiert und eigenverantwortlich unter Beachtung haftungsrechtlicher Grundlagen zu handeln. Zur Erreichbarkeit der Pflegequalität legen wir die Maßstäbe des § 80 SGB XI zu Grunde. Die Nachweisführung der Pflege erfolgt stets zeitnah, prägnant, individuell und fachlich fundiert. Der Pflegeprozess steht immer unter Aufsicht einer Pflegefachkraft.
Um eine Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Pflege zu erkennen, arbeiten wir mit einer Pflegedokumentation und Pflegeplanung, die stetig verbessert und aktualisiert wird. Ob die Voraussetzung der Pflegebedürftigkeit und welche Pflegestufe vorliegt, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkassen anhand der Pflegebegutachtungsrichtlinien.

Der erforderliche Zeitaufwand für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung ist in einzelnen Stufen geregelt:

Pflegestufe 0
Ein Pflegeaufwand ist erforderlich, aber die Versorgungs- und Pflegeleistungen entsprechen noch nicht dem Zeitaufwand der Begutachtungsrichtlinien.
Keine Leistung der Pflegekasse !

Pflegestufe 1
Erheblich Pflegebedürftig
Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigsten zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Pflegestufe 2
Schwerpflegebedürftig
Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Pflegestufe 3
Schwerstpflegebedürftig
Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Leistung der Pflegekasse auch für Kurzzeitpflege und Tagespflege für den Pflegeaufwand von Pflegestufe 1 bis 3


Pflegeleistungen:

Körperpflege
Sie umfasst die gesamte Körperpflege mit allen prophylaktischen (vorbeugenden) Maßnahmen.

Ernährung
Mundgerechte Zubereitung der Mahlzeiten, Getränke, Zwischenmahlzeiten, Hilfe oder Übernahme bei der Nahrungsaufnahme

Mobilität
Umfasst Hilfestellung beim Gehen, Stehen und Treppensteigen, Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, Hilfe beim An- und Auskleiden, Aktivierung und Rehabilitation, Bewegung und Vorbeugung.

Soziale Betreuung
Umfasst die Biografiearbeit, Veranstaltungsangebote, Einzelangebote, Besuche von und bei versch. Vereinen und Institutionen, Seelsorgerische Betreuung, Ausflüge.

Hauswirtschaftliche Versorgung
Umfasst den Hilfebedarf beim Reinigen der Wohnung, beim Einkaufen, Kochen, Spülen, Waschen der Kleidung und Wäsche, Beheizen der Wohnung.

Behandlungspflege
Sie orientiert sich an den Anordnungen des behandelnden Arztes. Zum Leistungsangebot gehören, lnjektionen, Verbände, Medikamentenverabreichung, Überwachung von Kathetern, Sonden usw..

Selbstverständlich können auch therapeutische Behandlungen nach ärztlicher Verordnung durch niedergelassene Therapeuten durchgeführt werden.


 


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